Selbständigerwerbende

Ausser bei den obligatorischen Versicherungen haben Selbständigerwerbende die Wahl, entweder

  • das Risiko selber zu tragen
    oder
  • das Risiko mit einer Versicherungslösung abzusichern

Obligatorisch

AHV - IV - EO
Die AHV erbringt Leistungen im Alter oder an die Hinterlassenen und die IV richtet Leistungen bei Invalidität aus. Die EO ersetzt den Verdienstausfall bei Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutz und den Lohnausfall bei Mutterschaft.

Krankenversicherung - Grundversicherung nach KVG
Selbständigerwerbende unterstehen nicht dem UVG. Das Unfall-Risiko ist in der Grundversicherung (KVG) des Krankenversicherers einzuschliessen, damit ambulante und stationäre Kosten versichert sind.

Berufshaftpflicht
Selbständigerwerbende Anwältinnen und Anwälte haften für Vermögensschäden, welche durch ihre Tätigkeit entstehen können. Die Mindesthaftung beträgt CHF 1 Mio. und kann, abhängig von den kantonalen Vorgaben, höher sein. Besteht keine entsprechende Haftpflichtversicherung, haften Selbständigerwerbende mit ihrem gesamten Vermögen.

Sehr wichtig

Taggeld (bei Krankheit und Unfall)
Eine bedarfsgerechte finanzielle Absicherung deckt den privaten und beruflichen Bedarf. Da der Geldbeutel keinen Unterschied zwischen Krankheit und Unfall kennt, empfiehlt sich, die beiden Risiken Krankheit und Unfall identisch mit einer Summenversicherung abzudecken.

Krankenversicherung - Zusatzversicherung nach VVG
In der Zusatzversicherung lohnt sich zu prüfen, ob weitergehende ambulante und/oder stationäre Kosten in Ergänzung zur Krankenversicherung KVG auch bei Unfall eingeschlossen sind oder einzuschliessen sind.

Invalidität | Erwerbsunfähigkeit
Im Falle einer Erwerbsunfähigkeit/Invaldität durch Krankheit oder Unfall werden Leistungen der IV ausgerichtet. In der Regel sichern diese jedoch den privaten Bedarf bei weitem nicht. Es lohnt sich deshalb zu prüfen, ob

  •     eine Erwerbsunfähigkeitsrente bei einer Versicherungsgesellschaft oder
  •     ein Anschluss an eine Pensionskasse

gemacht werden sollte.

Wichtig

Tod
Bestehen finanzielle Verpflichtungen und/oder soll finanzielle Sicherheit im Todesfall hinterlassen werden?
Wenn ja, lohnt sich zu prüfen, ob

  •     eine reine Todesfallversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft oder
  •     ein Anschluss an eine Pensionskasse

die sinnvollere Lösung ist.

Sachversicherung - Geschäftsversicherung
Die Sachversicherung bietet einen kompakten Versicherungsschutz gegen Feuer-, Elementar-, Einbruchdiebstahl-, Beraubungs-, Wasser- und Glasschäden und deckt infolge eines versicherten Schadens die Mehrkosten für die Aufrechterhaltung des Betriebes bei Unbenutzbarkeit der Räumlichkeiten.
Die Kosten für die Wiederherstellung von Dokumenten und Beweisstücken infolge Verlust und Beschädigung sind ebenfalls versichert.

Mietzinskaution
Mit der Mietzinskaution erhalten Selbständigerwerbende eine Alternative zu einem Bankdepot. Damit sind die Gelder für die Mietzinskaution nicht blockiert, sondern stehen zu freien Verfügung.

Private Versicherungen

Selbständigerwerbende haben die Möglichkeit, auch bei folgenden privaten Versicherungen von den Rahmen- oder Kollektivverträgen zu profitieren

  •     Motorfahrzeuge (Auto, Motorrad, Oldtimer)
  •     Hausrat und Privathaftpflicht

Sofern die privaten Versicherungen über diese Homepage (siehe Links) abgeschlossen werden, kommen Familienangehörige, Freunde und Verwandte in den Genuss dieser Vorzugskonditionen!