Berufshaftpflicht

Diese Versicherung zeichnet sich dadurch aus, dass sie spezifisch auf die vielfältigen Versicherungsbedürfnisse der Anwälte zugeschnitten ist. Sie berücksichtigt alle vorgeschriebenen gesetzlichen Versicherungspflichten für Anwälte und Anwältinnen.

Leistungen

Einige Vorteile von SwissLawyersRISK:

  • Der Versicherungsschutz kann in Form einer Anwalts- oder Kanzleiversicherung vereinbart werden
  • Alle üblichen Tätigkeiten als Anwalt oder Anwältin sind mitversichert, ohne dass diese separat deklariert werden müssen
  • Ansprüche, die vor Vertragsbeginn verursacht wurden, sind automatisch mitversichert (Vorversicherung)
  • Keine Kürzung bei grobfahrlässiger Herbeiführung des versicherten Ereignisses
  • Verzicht des Kündigungsrechtes durch den Versicherer im Schadenfall
  • Fixer und budgetierbarer Selbstbehalt
  • Weitgehendes Mitspracherecht des Versicherten im Schadenfall (z.B. bei der Wahl des Anwaltes)
  • Wiedereinkauf der Versicherungssumme - wird nach einem Schadenfall die von der Aufsichtsbehörde geforderte minimale Deckung unterschritten, kann die Versicherungssumme für den Rest des Versicherungsjahres "wieder eingekauft" werden.
  • Aktiengesellschaften sind im Rahmen der Kanzleiversicherung mitversichert
  • Versicherungssumme bis CHF 10 Mio.
  • Einfacher Einschluss der Verwaltungsratsmandate möglich
  • Kosten zur Abwehr von Ansprüchen aus Verleumdung und Ehrverletzung
  • Prämienreduktion bei Teilzeittätigkeit
  • Erweiterung Nachversicherung
  • Es kann eine Versicherungssumme pro Nachversicherungsjahr vereinbart werden.
  • Freie Wahl des Gerichtsstandes (Wohnsitz Versicherungsnehmer, Versicherten und Begünstigten, Zweigniederlassung von Lloyd's in Zürich, Sitz von Lloyd's in London, Details dazu)
  • Als Versicherer tritt Lloyd’s in London auf. Der Vertrieb erfolgt durch die Firma RMS Risk Management Service AG in Basel

Zusätzlich können die folgenden Deckungserweiterung vereinbart werden:

  • Einschluss der Notariatstätigkeit
  • Einschluss von Verwaltungsratsmandaten
  • Zugehörigkeit zu einer Kanzleigemeinschaft (Beispiel: Mitversicherung der Ersatzansprüche falls Kanzlei angeklagt wird, bei Bestehen unterschiedlicher Versicherer)
  • Personen- und Sachschäden
  • Zweifachgarantie - versicherte Summe steht im Schadenfall 2x pro Jahr zur Verfügung
  • Versicherungssumme pro Schadenfall bis max. 5 Mio.
  • Rechtsschutz im Straf-, Aufsichts- oder Verwaltungsverfahren
  • Cyber Risiken

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