Taggeld

SAV-FSA Service Versicherungen bietet seinen Mitgliedern in Zusammenarbeit mit der Visana eine attraktive Taggeld-Versicherung auf der Basis eines Kollektivvertrages an. Ermöglicht wird damit eine bedarfsgerechte finanzielle Absicherung (Summenversicherung) eines eventuellen Erwerbsausfalls bei Krankheit und Unfall im kurzfristigen Bereich (bis 2 Jahre) zu interessanten Konditionen.

Krankheit und Unfall
Dieses Angebot richtet sich in erster Linie an Selbständigerwerbende, welche nicht dem UVG unterstellt sind und sich in einer Einzelversicherung nur ungenügend oder zu sehr hohen Prämien versichern können.

Krankheit (ohne Unfall)
Dieses Angebot richtet sich an den Arbeitgeber für seine Angestellten. Er kann damit die UVG-versicherten Angestellten für den Krankheitsfall ver- und absichern.

Lohnsumme > CHF 1 Mio
Haben Selbstständigerwerbende (Arbeitgeber) und Angestellte insgesamt eine Lohnsumme von über CHF 1 Mio. wird eine individuelle Prämienberechnung vorgenommen.

Leistungen
Selbstständigerwerbende Anwälte haben die Möglichkeit, ihren Einkommensausfall infolge Krankheit und Unfall mit einer maximalen jährlichen Versicherungssumme (Taggeld) von CHF 250'000.- zu versichern.

Bei Angestellten wird der AHV-pflichtige Lohn versichert. Im Schadenfall werden dem selbständig erwerbenden Anwalt 100% (Summenversicherung) und den Angestellten 80% (Schadensversicherung) des versicherten Taggeldes ausbezahlt.

Summenversicherung: Bei Eintritt eines Leistungsfalles erbringt der Versicherer unabhängig von der Entstehung und dem Umfang die vereinbarte summenmässige Leistung. Rechtlich besteht kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Schaden des Versicherungsnehmers und Leistung des Versicherers. Der Nachweis eines tatsächlich entstandenen Vermögensschadens ist nicht erforderlich, der Versicherungsnehmer muss lediglich den Eintritt eines im Vertrag bezeichneten Ereignisses beweisen. Die Leistungen aus der Summenversicherung sind, im Gegensatz zu denen aus der Schadensversicherung, kumulierbar.

Schadensversicherung: Unter dem Begriff Schadensversicherung sind sämtliche Versicherungsformen zusammengefasst, deren Versicherungsleistung auf einen tatsächlich entstandenen und konkret nachweisbaren Schaden am Vermögen der Versicherten begrenzt ist. Das versicherte Taggeld wird höchstens bis zum AHV-Lohn vor der Arbeitsunfähigkeit ausbezahlt.

Massgebend sind die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen.

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