Erwerbsunfähigkeit / Invalidität

Bei teilweiser oder vollständiger Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall wird nach 720 Tagen Wartefrist die versicherte, vierteljährlich nachschüssig zahlbare, Rente ausgerichtet.
Die Invalidenrente der IV wird zusätzlich ausbezahlt.

Information
Bei Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, spätestens mit dem Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer erlischt der Anspruch auf Rentenauszahlung. Ändert sich der Grad der Erwerbsunfähigkeit, so reduziert oder erhöht sich der Rentenanspruch.

Der Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung (Invalidenrente in Ergänzung zur AHV/IV) kann in den folgenden Situationen notwendig und sinnvoll sein:

  •     Sicherung des eigenen finanziellen Bedarfs
  •     Ergänzung der Leistungen der ersten und zweiten Säule
  •     Erhalt der bisherigen Lebensgewohnheiten (soweit möglich)
  •     Sicherung der Zahlung von Zinsen und/oder Amortisation
  •     Absicherung der finanziellen Situation von abhängigen Personen wie Partnerin, Partner, Kinder, etc.

Schliessen von Vorsorgelücken, wenn Sie z. B.

  •      keiner Pensionskasse angehören oder
  •      eine höhere Erwerbsunfähigkeitsrente als in der Pensionskasse vorgesehen, benötigen oder wünschen

Sie profitieren von

  •     einer individuellen Vorsorgelösung
  •     wählbaren Wartefristen
  •     der Tarifgarantie während der ersten fünf Versicherungsjahre
  •     einer weltweiten Deckung
  •     der Möglichkeit, die Prämie über ein verzinsliches Prämien- oder Prämiensperrdepot zu attraktiven Zinskonditionen zu finanzieren

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