Krankenversicherung

Seit 2017 gelten neue, von BAG und FINMA erlassene Richtlinien für die Krankenversicherer.
In den Zusatzversicherungen nach VVG (Versicherungsvertragsgesetz) sind, ohne Genehmigung durch BAG/FINMA, maximal Rabatte bis 10% zulässig, sofern die regulatorischen Bestimmungen eingehalten sind.

Was bedeutet das?
Der maximale Rabatt von 10% wird für jedes Versicherungsmodul einzeln berechnet und gewährt. Die einzelnen Module der Zusatzversicherung können deshalb unterschiedliche Rabatte aufweisen. Auf der obligatorischen Grundversicherung nach KVG dürfen keine Rabatte gewährt werden.

Wer kann sich dem Rahmenvertrag anschliessen?
Alle Mitglieder des SAV sowie deren Familienangehörige.

Versicherungsmodelle
In der obligatorischen Grundversicherung bieten die Versicherer zahlreiche Modelle an. Es lohnt sich, die Modelle zu prüfen und das passende Modell zu wählen.

Prämieneinsparungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
Durch höhere Franchisen oder alternative Versicherungsmodelle lassen sich Prämien einsparen, während das finanzielle Risiko kalkulierbar bleibt.
Zu beachten gilt, dass auf die Kosten, die über die Franchise hinaus anfallen, ein zusätzlicher Selbstbehalt von 10% (bis max. CHF 700.-) anfällt. Zudem fallen bei einem Spitalaufenthalt Spitalkostenbeiträge an.

Änderung Wahlfranchisen und Versicherungsmodelle
In der obligatorischen Grundversicherung nach KVG können, ungeachtet des Gesundheitszustandes und Alters, jeweils per 01.01. die Wahlfranchise und das Versicherungsmodell angepasst werden.
In der Zusatzversicherung kann die Reduktion der Franchise oder eine Höherversicherung in einem Modul, nach Prüfung der Gesundheitsfragen, vom Versicherer abgelehnt werden.

Ausschluss Unfalldeckung
Die Unfalldeckung kann ausgeschlossen werden, wenn eine Unterstellung bei der obligatorischen Unfallversicherung nach UVG besteht, d.h. bei einer Tätigkeit von mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber.

Einige Vorteile sind:

  • Sehr hohe Kundenzufriedenheit und deshalb Spitzenplätze im Rating bei K-Tipp, Comparis und Bonus
  • Modular zusammenstellbares Versicherungsangebot mit eigener Spitalliste
  • Für die Beratung wählt das SAV-Mitglied seinen Lieblingskanal (SAV-FSA Service AG  Versicherungen oder örtliche Vertretung  des Versicherers)
  • Möglichkeit, dem Kollektivvertrag bis  zum 65. Altersjahr beizutreten (mit Gesundheitsprüfung)
  •  Weiterführung der Kollektiv-Versicherung auch nach der Pensionierung

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