Pensionskasse

Berufliche Vorsorge (BVG) / «2. Säule»

Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) verfolgt das verfassungsmässige Ziel, den Pensionierten, Hinterlassenen und Invaliden zusammen mit den Leistungen der AHV/IV die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise zu ermöglichen

Die Leistungen bauen auf den Leistungen der 1. Säule, der AHV/IV auf.

  • Ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres werden die Risiken Tod und Invalidität versichert (Risikobeiträge)
  • Ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres beginnt das eigentliche Alterssparen (Sparprozess) 

Die Beitragspflicht endet mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses, bei dauernder Unterschreitung des erwähnten Mindestlohnes, bei der Erlangung des Rentenalters (Frauen 64 Jahre, Männer 65 Jahre), bei Invalidität sowie im Todesfall.

Alle Angestellten sind ab einem Jahreseinkommen von CHF 22'050.- (sogenannte BVG-Eintrittsschwelle, Stand 2024) obligatorisch der beruflichen Vorsorge (BVG) unterstellt. Arbeitgebende zahlen mindestens die Hälfte der Beiträge.

Besteht eine Krankentaggeldversicherung, welche den AHV-pflichtigen Lohn zu 80% absichert und wird die Prämie dafür mindestens zu 50% vom Arbeitgeber getragen, kann die Wartefrist bei Invalidität von 12 auf 24 Monate erhöht werden. Dies hat eine entsprechende Reduktion der Prämie zur Folge.

Wir beraten Sie gerne zu Fragen rund um die Pensionskasse SAV.

Leistungen 

Transparenz
Alle wichtigen Informationen können der Homepage der PK SAV entnommen werden.

Risikobeitragssätze
Die Risikobeitragssätze für die Risiken Invalidität und Tod konnten mehrmals gesenkt werden.

Verwaltungskosten
Die Verwaltungskosten werden separat ausgewiesen und sind maximiert.

Einkauf
Einkaufsmöglichkeiten und entsprechenden Steuereinsparungen können mittels dem entsprechenden Modul gesteuert werden. 

Invalidität
Die PK SAV richtet bereits ab einem Invaliditätsgrad von 40% eine Invaliden-Rente aus. Im Invaliditätsfall wird nach einer Wartefrist von 3 Monaten, zusätzlich zur Invaliden-Rente,  noch eine Prämienbefreiung gewährt.

Nachschüssige Fakturierung
Die PK SAV fakturiert die Beiträge quartalsweise nachschüssig.

Pensionierung nach dem ordentlichen Rücktrittsalter
Setzt die versicherte Person das Arbeitsverhältnis bzw. die selbständige Erwerbstätigkeit über das ordentliche Rücktrittsalter hinaus fort, kann die Ausrichtung der Altersrente bis zum effektiven Altersrücktritt aufschieben – aktuell bei Frauen und Männern längstens bis zur Vollendung des 70. Altersjahres. 

Unfalldeckung für Selbstständigerwerbende
Die Unfalldeckung für Selbständigerwerbende ist vollständig enthalten. Die PK SAV erbringt auch bei Unfall die reglementarischen Leistungen (IV-Rente oder Hinterlassenenrenten)

Links BVG

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