Juristische Personen

In einer juristischen Person (AG / GmbH) sind alle Angestellte, unabhängig ob sie Gründerin/Gründer, Inhaberin/Inhaber oder gewöhnlich angestellt sind.

Somit sind die juristische Person und ihre Angestellten zu versichern.

Obligatorische Versicherungen sind:

AHV - IV - EO - ALV
Die AHV erbringt Leistungen im Alter oder an die Hinterlassenen und die IV richtet Leistungen bei Invalidität aus. Die EO ersetzt den Verdienstausfall bei Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutz und den Lohnausfall bei Mutterschaft. Die ALV erbringt Leistungen bei Arbeitslosigkeit. 

Unfallversicherung (UVG)
Die Unfallversicherung (UVG) deckt Berufs- und Nichtberufs-Unfälle für Angestellte.
Sämtliche Angestellten sind für Berufsunfälle (BU) zu versichern.
Angestellte mit einem Arbeitspensum > 8 Std. pro Woche sind auch für Nichtberufsunfälle (NBU) zu versichern.

Berufliche Vorsorge (BVG)
Der Pensionskasse oder beruflichen Vorsorge (BVG) sind grundsätzlich alle AHV-pflichtigen Personen unterstellt, sofern sie ein Jahreseinkommen beziehen, welches über der sogenannten Eintrittsschwelle (Stand 2023: CHF 22'050.-) liegt: 

  • Ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres werden die Risiken Tod und Invalidität versichert (Risikobeiträge)
  • Ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres beginnt das eigentliche Alterssparen (Sparprozess) 

Die Versicherungspflicht beginnt mit dem Stellenantritt. Nicht obligatorisch versichert sind Arbeitnehmende:

  • wenn ein befristeter Arbeitsvertrag von höchstens drei Monaten besteht
  • wenn sie das ordentliche Rentenalter erreicht haben

Berufshaftpflicht
Zu versichern sind die gesetzlich vorgeschriebenen Vermögensversicherungen.
Sind mehrere Anwältinnen oder Anwälte in der juristischen Person tätig, sollte unbedingt eine Deckung pro Schadenfall sowie eine Kanzleiversicherung vereinbart und abgeschlossen werden.

Wichtige Versicherungen sind: 

Krankentaggeld
Die freiwillige Krankentaggeldversicherung deckt den AHV-pflichtigen Lohnausfall zu 80% im Krankheitsfall ab. Die Leistungsdauer beträgt 24 Monate.
Der Arbeitgeber übernimmt 50% der Prämie und kann in der Folge die Wartefrist bei der Pensionskasse auf 24 Monate erhöhen, mit einer entsprechenden Prämienvergünstigung.
Ohne Taggeldversicherung gilt OR 324a.
Eine spezielle Lösung sieht unser Rahmenvertrag für Inhaberinnen und Inhaber vor, weil sie häufig ein höheres Risiko tragen als der zu versichernde AHV-pflichtige Lohn. Sie haben die Möglichkeit beim Taggeld eine fixe Lohnsumme als Summenversicherung abzuschliessen.

UVG-Zusatzversicherung
Mit einer UVG-Zusatzversicherung oder UVGZ können lassen sich die obligatorisch versicherten Leistungen gemäss UVG gezielt verbessern.
Die Leistungen sind frei wählbar und können auf die Bedürfnisse des Unternehmens und der Mitarbeitenden abgestimmt werden.

Sachversicherung - Geschäftsversicherung
Die Sachversicherung bietet einen kompakten Versicherungsschutz infolge Feuer-, Elementar-,  Einbruchdiebstahl-, Beraubungs-, Wasser- und Glasschäden und deckt infolge eines versicherten Schadens die Mehrkosten für die Aufrechterhaltung des Betriebes bei Unbenutzbarkeit der Räumlichkeiten.
Die Kosten für die Wiederherstellung von Dokumenten und Beweisstücken infolge Verlust und Beschädigung können ebenfalls versichert werden.

Mietzinskaution
Mit der Mietzinskaution erhalten juristische Personen eine Alternative zu einem Bankdepot. Damit sind die Gelder für die Mietzinskaution nicht blockiert, sondern stehen zur freien Verfügung.

Motorfahrzeuge
Firmeneigene wie auch private Fahrzeuge können über den Kollektivvertrag zu äusserst attraktiven Konditionen versichert werden.  

Interessant

Alle Angestellten einer juristischen Person können bei folgenden privaten Versicherungen von den Rahmen- oder Kollektivverträgen profitieren:

  •     Krankenversicherung (Zusatzversicherung nach VVG) bei der Sanitas oder der SWICA
  •     Motorfahrzeuge (Auto, Motorrad, Oldtimer)
  •     Hausrat und Privathaftpflicht

Sofern die privaten Versicherungen (Motorfahrzeuge, Hausrat und Privathaftpflicht) über diese Homepage (siehe Links) abgeschlossen werden, kommen auch Familienangehörige, Freunde und Verwandte in den Genuss dieser Vorzugskonditionen!