UVG-Zusatzversicherung

Mit einer UVG-Zusatzversicherung (UVGZ) lassen sich die obligatorisch versicherten Leistungen gemäss UVG gezielt verbessern.

Die Leistungen sind frei wählbar und können auf die Bedürfnisse des Unternehmens und der Mitarbeitenden abgestimmt werden. Mitarbeitende erhalten dadurch eine höhere soziale und finanzielle Sicherheit.

Einige Vorteile einer UVG-Zusatzversicherung

  • Kosten für die Behandlung in der halbprivaten oder privaten Abteilung eines Spitals
  • Unbeschränkte Deckung bei Spitalaufenthalten im Ausland
  • Versicherung der Lohnanteile über dem UVG-Lohnmaximum
  • Kombirabatt für alle Betriebe, die die UVG-Versicherung ebenfalls bei der Visana haben

Leistungen

Die UVG-Zusatzversicherung erweitert die UVG-Deckung und bietet bei Unfall eine bessere Entschädigung. Die Deckungsdetails einer UVG-Zusatzversicherung werden, je nach Bedürfnis, einzeln ausgewählt und abgeschlossen.

Taggeld bei Arbeitsunfähigkeit

  • voller Lohn für die ersten 2 Tage nach dem Unfall
  • fehlende 20 Prozent des Lohnes ab dem 3. Tag
  • Lohnanteil, der den versicherten Höchstlohn gemäss UVG übersteigt (über CHF 148'200.-)
  • Heilungskosten

Spital

  • Spitalaufenthalt in Privatabteilung (Halbprivat oder Privat):
  • Übernahme der Kostenbeteiligung bei Spitalaufenthalt
  • Übernahme der Kosten für beschädigte Kleider sowie Reinigungskosten

Besonderes Taggeld

  • Entschädigung bei Spitalaufenthalt
  • Kostenrückerstattung im nichtmedizinischen Bereich (Miete eines Fernsehers, Haushaltshilfe, Lohn für Stellvertreter usw.)
  • Hauspflege

Invaliden- und Hinterlassenrente für UVG-übersteigende Löhne

  • In­va­li­den- und Hin­ter­las­se­nen­ren­te auf Ba­sis des ver­si­cher­ten An­teils des UVG-über­stei­gen­den Lohns (über CHF 148'200.-) in Anlehnung an die Be­stim­mun­gen der ob­li­ga­to­ri­schen Un­fall­ver­si­che­rung.

Invaliditätskapital

  • Zahlung eines gemäss dem anatomischen Invaliditätsgrad berechneten progressiven Kapitals zum Bestreiten der unmittelbar anfallenden Bedürfnisse (z.B. berufliche Wiedereingliederung).

Todesfallkapital

  • Sofortige Zahlung eines Kapitals an die Begünstigten.

Ausserdem bieten wir folgende Deckungserweiterungen an:

Differenzdeckung bei Grobfahrlässigkeit

Übernimmt die vom UVG-Versicherer nach den Bestimmungen des UVG vorgenommenen Leistungskürzungen und -verweigerungen infolge:

  • schuldhafter, nicht absichtlicher Herbeiführung des Unfalls durch die versicherte Person
  • aussergewöhnlichen Gefahren oder Wagnissen