Angestellte - Versicherungen
Angestellte
Sie sind Arbeitgeberin, Arbeitgeber und möchten für Ihre(n) Angestellte(n) die notwendigen Versicherungen abschliessen?
Welche Versicherungen sind obligatorisch?
AHV - IV - EO - ALV
Die AHV erbringt Leistungen im Alter oder an die Hinterlassenen und die IV richtet Leistungen bei Invalidität aus. Die EO ersetzt den Verdienstausfall bei Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutz und den Lohnausfall bei Mutterschaft. Die ALV erbringt Leistungen bei Arbeitslosigkeit.
Unfallversicherung (UVG)
Die Unfallversicherung (UVG) deckt Berufs- und Nichtberufsunfälle für Angestellte.
Sämtliche Angestellten sind für Berufsunfälle (BU) zu versichern.
Angestellte mit einem Arbeitspensum > 8 Std. pro Woche sind auch für Nichtberufsunfälle (NBU) zu versichern.
Berufliche Vorsorge (BVG)
Der Pensionskasse oder beruflichen Vorsorge (BVG) sind grundsätzlich alle AHV-pflichtigen Personen unterstellt, sofern sie ein Jahreseinkommen beziehen, welches über der sogenannten Eintrittsschwelle (Stand 2023: CHF 22'050.-) liegt:
- Ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres werden die Risiken Tod und Invalidität versichert (Risikobeiträge)
- Ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres beginnt das eigentliche Alterssparen (Sparprozess)
Die Versicherungspflicht beginnt mit dem Stellenantritt. Nicht obligatorisch versichert sind Arbeitnehmende:
- wenn ein befristeter Arbeitsvertrag von höchstens drei Monaten besteht
- wenn sie das ordentliche Rentenalter erreicht haben
Welche Versicherungen sind empfehlenswert?
Krankentaggeld
Die freiwillige Krankentaggeldversicherung deckt den AHV-pflichtigen Lohnausfall zu 80% im Krankheitsfall ab. Die Leistungsdauer beträgt 24 Monate.
Der Arbeitgeber übernimmt 50% der Prämien und kann in der Folge die Wartefrist bei der Pensionskasse auf 24 Monate erhöhen, mit einer entsprechenden Prämienvergünstigung. Ohne Taggeldversicherung kommt OR 324a zum Tragen.
Überprüfen
Ist die Tätigkeit der angestellten Person in der Berufshaftpflichtversicherung mitversichert oder muss dies dem Versicherer gemeldet werden?
UVG-Zusatzversicherung
Mit einer UVG-Zusatzversicherung oder UVGZ lassen sich die obligatorisch versicherten Leistungen gemäss UVG gezielt verbessern. Die Leistungen sind frei wählbar und können auf die Bedürfnisse des Unternehmens und der Mitarbeitenden abgestimmt werden.
Gut zu wissen
Personalwechsel
Welche Versicherungen müssen bei einem Personalwechsel angepasst werden?
Bei einem Personalwechsel muss einzig bei der Pensionskasse für die ausscheidende Person eine Austrittsmeldung und für die neu angestellte Person eine Eintrittsmeldung gemacht werden. Beim UVG und Krankentaggeld wird Ende Jahr die AHV-pflichtige Lohnsumme deklariert und abgerechnet.
Pensionskasse - BVG
Die obligatorischen Leistungen können erweitert werden, indem z.B. der Koordinationsabzug dem Beschäftigungsgrad angepasst wird oder die Risikoleistungen bei Invalidität oder Tod erhöht werden.
UVG-Zusatzversicherung
Neben den gesetzlichen Leistungen des UVG können zusätzliche Risiken abgesichert werden.
Mögliche Deckungserweiterungen sind
- die Übernahme von Leistungskürzungen und/oder Verweigerungen bei nicht absichtlicher, schuldhafter Herbeiführung des Unfalls, aussergewöhnlichen Gefahren und Wagnissen
- halbprivate oder private Abteilung im Spital
- Transport-, Such- und Rettungskosten
- zusätzliches Invaliditäts- oder Todesfallkapital