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Pressemitteilung Nr. 27/2007 vom 7. März 2007 zum Beschluss des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 2006 – 1 BvR 2576/04
Anwaltsrevue 4/2007, S. 175 - 176
Gesetzliches Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare muss Ausnahmetatbestand zulassen
Ein Luzerner Anwalt wurde 1998 von der Aufsichtskommission zu CHF 500.- Busse verurteilt, weil er ein überhöhtes Honorar verlangt und dem Obergericht Prozessbetrug und Amtsmissbrauch vorgeworfen hatte. Seiner Bitte um ein öffentliches Verfahren vor der Aufsichtskommission wurde nicht entsprochen. Das Bundesgericht erachtete diesen Entscheid für korrekt. Der EGMR entschied nun, dass ein Anwalt, der disziplinarisch gebüsst wird, Anspruch darauf hat, dass darüber in einem öffentlichen Verfahren entschieden wird.
Pressemitteilung und Urteil des EGMR vom 15. Dezember 2005
Niederlassungsfreiheit - Eintragung in das Register der praticanti - Anerkennung der Diplome - Zugang zu reglementierten Tätigkeiten
Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 13. November 2003
Berufsständische Vertretung - Nationale Rechtsanwaltskammer - Regelung der Kammer über die Berufsausübung - Verbot von Sozietäten zwischen Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern - Artikel 85 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 EG) - Unternehmensvereinigung - Wettbwerbsbeschränkung - Rechtfertigungsmöglichkeiten - Artikel 86 EG-Vertrag (jetzt Artikel 82 EG) - Unternehmen oder Gruppe von Unternehmen - Artikel 52 und 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 43 EG und 49 EG) - Anwendbarkeit - Beschänkungen - Rechtfertigungsmöglichkeiten
Urteil des Gerichtshofes vom 19. Februar 2002
Verbindliche Gebührenordnung für Rechtsanwälte - Beschluss des nationalen Rates der Rechtsanwälte - Genehmigung durch den Minister der Justiz - Artikel 5 und 85 EG-Vertrag (jetzt Artikel 10 EG und 81 EG)
Urteil des Gerichtshofes vom 19. Februar 2002
curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=46723&doclang=de
Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft;
Beteiligung reiner Finanzinvestoren am Kapital einer Rechtsanwaltsgesellschaft, Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs
Im Urteil C-295/23 vom 19. Dezember 2024 hat der EUGH entschieden, das in Deutschland geltende Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft sei zulässig. Nach der Rechtsprechung des schweizerischen Bundesgerichts wäre eine solche Beteiligung auch in der Schweiz nicht zulässig. Die Erfahrungen mit den Interessenkollisionen, die in der Ärzte-AG mit Aktionären und Verwaltungsratsmitglieder, die nicht Ärztinnen oder Ärzte sind, auftreten, zeigen, dass dieses Verbot gerechtfertigt ist.
Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-295/23 vom 19. Dezember 2024