UVG - Die obligatorische Unfallversicherung deckt Berufs- und nicht Berufsunfälle für Angestellte. Versichert ist der AHV-pflichtige Lohn zu 80% (Taggeld und Invalidität) sowie die ambulanten und stationären Kosten.
Krankentaggeld - Das nicht obligatorische Krankentaggeld deckt den AHV-pflichtigen Lohnausfall zu 80% im Krankheitsfall ab. Die Leistungsdauer beträgt 24 Monate.
BVG - In der Pensionskasse sind die Risikoleistungen Invalidität und Todesfall infolge Krankheit versichert. Zusätzlich wird ab dem 25. Altersjahr ein Alterskapital angespart.